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Die Folgebelehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn du bereits eine gültige Erstbelehrung erhalten hast und weiterhin in einem Bereich mit Lebensmittelkontakt oder erhöhten Hygienestandards tätig bist – z. B. in der Gastronomie, Pflege, Kita, Reinigung oder im Lebensmittelverkauf.
✅ Ja, wenn du bereits eine Erstbelehrung gemacht hast und du seitdem regelmäßig in deinem Job tätig bist und deine letzte Belehrung (Erst- oder Folgebelehrung) mehr als 2 Jahre zurückliegt
✅ oder wenn du für einen neuen Arbeitgeber tätig wirst
❌ Nein, wenn du noch nie eine Erstbelehrung gemacht hast oder dein altes Zertifikat älter als 3 Monate ist und du seither nicht tätig warst – dann brauchst du die Erstbelehrung
🎯 Gesetzeskonforme Online-Folgebelehrung mit Zertifikat nach §§ 42, 43 IfSG, bundesweit gültig und von allen Gesundheitsämtern anerkannt
🎯 Zertifikat zur Vorlage beim Arbeitgeber – jederzeit abrufbar im Kundenkonto
🎯 PDF-Zertifikat automatisch generiert direkt nach Abschluss
🎯 Kompletter Ablauf in nur ca. 15 Minuten
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